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Brandschutzhelferausbildung

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Die geforderte Anzahl an Brandschutzhelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs und dem Gefährdungspotential. In der Technischen Arbeitsstättenregel ASR A2. 2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist definiert, dass bei normaler Brandgefährdung mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Bei erhöhter Brandgefahr, abhängig von der Branche und dem genauen Tätigkeitsumfeld, sind ggf. mehr Brandschutzhelfer erforderlich.

Wir bilden Sie zum Brandschutzhelfer aus!

Die Ausbildung entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205–023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der ASR A 2.2 (Technische Arbeitsstättenregel ASR A2.2)

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über den betrieblichen Brandschutz, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Umfang der Schulung: 4 Unterrichtseinheiten, a‘ 45 Minuten (3 Vollstunden)

Ansprechpartner

Herr
Sven Lotze

Tel: 0741 479- 205
ausbildung@kv-rottweil.drk.de

Krankenhausstraße 14
78628 Rottweil

Kursinhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktische Löschübung

Auffrischungsintervalle  (DGUV Information 205-023)

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein: eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers, neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben, Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.

Kursgebühr:

115€ pro Person. Leider übernehmen die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger, wie im Bereich der Ersten Hilfe, die Kosten einer Brandschutzhelferausbildung nicht.

Parkplätze

Bitte beachten Sie:

Leider können wir Ihnen auf dem Gelände des DRK Kreisverbandes keine Parkplätze zur Verfügung stellen. Bitte nutzen Sie deshalb das Parkhaus der Helios-Klinik Rottweil.